Im Juli diesen Jahres wurde im Zuge der BEG-Reform auch die Heizungsförderung angepasst.
Die maximal förderfähigen Kosten für die 1. Wohneinheit betragen aktuell 28.000 € und reduzieren sich halbjährlich um 750,-.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer reduziert sich ebenfalls schrittweise und fällt ab 1. August 2028 gänzlich weg.

Dafür gibt es beim Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer eine Abstufung beim Einkommen.

Insgesamt ist jetzt ein maximaler Fördersatz für selbstnutzende Eigentümer von 80% möglich. Weitere Informationen finden sie unter der Rubrik Heizung.





