Wir behalten den Überblick über die sich rasch verändernde Förderlandschaft und begleiten Sie vom Beginn bis zur Realisierung Ihres Vorhabens!
Der Staat stellt eine große Anzahl verschiedener Fördermittel für die energetische Sanierung aber auch den Neubau zur Verfügung, die sich allerdings häufig ändern. Hier gillt es also den Überblick zu behalten und die richtige Förderung zu finden. Unsere Energieberatung klärt Sie über die aktuelle Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben auf und hilft Ihnen bei der Durchführung. Viele der Fördermaßnahmen können übriges nur durch einen Energieeffizienzberater (EEE) beantragt werden.

Wege der Förderung
Grundsätzlich gibt es zwei Förderwege. Auf der einen Seite sind es zinsgünstige Kredite, die über die Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW beantragt werden und die teilweise mit einem Tilgungszuschuss ergänzt werden. Der zweite Weg ist eine direkte Bezuschussung für die Energieberatung und für die Realisierung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität eines Gebäudes.
Diese Förderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA beantragt. Eine Ausnahme bildet die neue Heizungsförderung für Privatpersonen, auch die ist ein Zuschuss, wird aber über die KfW beantragt. Für alle Förderungen gibt es keinen Rechtsanspruch und Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Für alle Förderungen ist die Einbeziehung eines Energie-Effizienzexperten notwendig. Die größte Palette an Fördermöglichkeiten gibt es für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Da sich die gesetzlichen Vorgaben an die energetische Qualität und die Nutzung erneuerbarer Energien für die Errichtung von Neubauten stetig verschärfen, verringern sich gleichzeitig die Fördermöglichkeiten bzw. die Bedingungen werden umfangreicher. Denn eine Förderung kann nur gewährt werden beim Erreichen besserer Standards als der gesetzlich vorgeschrieben.
Begleitung für die Beantragung von KfW-Krediten
Bei der KfW gibt es 3 Förderstränge, einmal die neue Heizungsförderung für Privatpersonen als Zuschuss. Für die Beantragung ist eine Bestätigung zum Antrag vom Energie-Effizienzexperten oder der Fachfirma notwendig. Ein zweiter Förderstrang ist ein zinsgünstiger Kredit für die Sanierung eines Bestandsgebäudes, wobei es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Sanierung gibt, die Sanierung in einem Zug zum Effizienzhaus oder die Sanierung über Einzelmaßnahmen. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus können unterschiedliche Standards erreicht werden, je höher der Effizienzhausstandard ist, um so mehr Tilgungszuschuss wird gewährt.
Für anfallende förderfähige Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird ein Tilgungszuschuss von 50% dieser Kosten gewährt. Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen kann ein Ergänzungskredit beantragt werden, dafür ist ein Zuwendungsbescheid für die Einzelmaßnahme von der BAFA notwendig. Der dritte Förderstrang betrifft die Neubauförderung, die nur noch über den klimafreundlichen Neubau KfN möglich ist. Der beinhaltet die Einhaltung der Standards für ein Effizienzhaus 40 + einer Lebenszyklusanalyse LCA, oder Effizienzhaus 40 + Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude QNG Plus oder Premium. Dafür ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig, die die Bearbeitung zahlreicher Steckbriefe bereits zu Beginn der Planung erforderlich macht.

Einzelmaßnahmen
Wenn sie einzelne Baumaßnahmen am Gebäude durchführen möchten wie beispielsweise die Dämmung der Fassade oder den Austausch von Fenstern, dann handelt es sich dabei um sog. Einzelmaßnahmen. Um dafür eine Förderung zu erhalten, müssen die Maßnahmen energetisch zu einem besseren Ergebnis führen als die gesetzlichen Vorgaben.
Beim energetischen Sanieren einer Außenwand schreibt das GEG einen U-Wert von 0,24 W/m²K vor, um in den Genuß einer Förderung zu kommen ist ein U-Wert von 0,20 W/m²K erforderlich. Der Nachweis, das mit der durchzuführenden Baumaßnahme der erforderliche U-Wert erreicht wird, ist einfacher als eine komplette Energiebilanz für das gesamte Gebäude, die für einen individuellen Sanierungsfahrplan notwendig ist. Allerdings erhalten sie mit einem iSFP 5% mehr Förderung für Einzelmaßnahmen und die förderfähige Summe erhöht sich. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch flankierende Maßnahmen, wie beispielsweise die Vergrößerung des Dachüberstandes, falls der nicht ausreicht, um die Außendämmung zu überkragen.
Die Beantragung der Einzelmaßnahme erfolgt bei der Bafa und es ist die Einbindung eines Energie-Effizienzexperten notwendig, der zuerst einen Technischen Gebäudebericht erstellt und einreicht, daraufhin erhält der Bauherr eine ID für seinen Förderantrag. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang Sanierungsmaßnahmen an der thermischen Hülle des Gebäudes, das sind unterer Gebäudeabschluß (z.B. die Kellerdecke zum unbeheizten Keller); der obere Gebäudeabschluß (z.B. die oberste Geschoßdecke die an den unausgebauten Dachraum grenzt) und die Bauteile die an die Außenluft grenzen, also Außenwände, Fenster und Außentüren.
Im technischen Bereich sind als Einzelmaßnahme die Heizungsoptimierung und ein Austausch der Anlagentechnik förderfähig, außer der Austausch der Heizungsanlage. Dafür ist eine Förderung über die KfW möglich. Aktuell kann auch bei der KfW ein Ergänzungskredit für die Durchführung von Einzelmaßnahmen beantragt werden. Außerdem ist die Kombination von Zuschuß zur Einzelmaßnahme mit einem Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus möglich.

Baubegleitung
Für die Beantragung von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen an Gebäuden ist die Einbindung eines Energie-Effizienzexperten notwendig. Wir übernehmen diese Aufgabe und erstellen als Erstes die Technische Projektbeschreibung und erklären damit die energetische Maßnahme und die Förderfähigkeit. Außerdem wird damit die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen TMA bestätigt. Wir helfen bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten und prüfen die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der energetischen Maßnahme.
Nach bewilligtem Antrag und begonnenen Arbeiten besuchen wir die Baustelle und dokumentieren die Umsetzung der Maßnahmen. Es werden von den ausführenden Firmen die Lieferscheine für die verwendeten Materialien gesammelt, um zu kontrollieren, ob Materialien mit den vorab festgelegten Eigenschaften und Kennwerten verbaut worden sind und ob die Ausführung den energetischen Planungen entspricht und damit den Technischen Mindestanforderungen TMA. Das gleiche gilt für die Fachunternehmererklärungen.
Die Dokumentation der Maßnahme mit allen erforderlichen Nachweisen werden an den Bauherren übergeben. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Technische Projektnachweis erstellt, der die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen bestätigt. Nun können die Rechnungen, welche die förderfähigen Kosten belegen, eingereicht werden.
Baudenkmale
Bei Baudenkmalen ist eine genaue Voruntersuchung eine wichtige Basis für die weitere Planung von Sanierungsmaßnahmen, deshalb sollte der Energieberater möglichst früh zu den Projekten hinzugezogen werden. Die Voruntersuchung beinhaltet das Aufzeichnen von Schäden, erste Einschätzung der Konstruktionsaufbauten für wesentliche Bauteile, das Benennen von problematischen Punkten oder Bereichen.
Vor allem die genaue Betrachtung von Bauteilanschlüssen und weiteren Details hinsichtlich der Oberflächentemperaturen ist ein wichtiger Bestandteil der energetischen Planung von Baudenkmalen und anderen Bestandsgebäuden. Mit Hilfe einer Wärmebrückensoftware lässt sich der Ist-Zustand darstellen und Lösungen erarbeiten, um den Mindestwärmeschutz auch in diesen kritischen Bereichen sicherzustellen. Damit können spätere Bauschäden und Beeinträchtigungen in der Nutzung vermieden werden.
Eine enge Abstimmung mit dem Eigentümer oder Nutzer der Gebäude ist notwendig, um die Anforderungen an das Gebäude zu ermitteln und den Einfluss auf das Gebäude einschätzen zu können. Vor allem bei Nichtwohngebäuden hat eine veränderte Nutzung und die daraus resultierende Beanspruchung des Gebäudes großen Einfluss auf bauphysikalische Vorgänge in den Materialien und Bauteilen.
Auch bei einer Energieberatung ist eine Abstimmung mit der Denkmalbehörde notwendig, um zu klären, ob vorgeschlagenen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung eines Gebäudes auch genehmigungsfähig sind. Vor allem beim Erstellen von individuellen Sanierungsfahrplänen ist eine Übereinstimmung zwischen vorgeschlagener Maßnahme und später ausgeführter Maßnahme zwingend notwendig, um den iSFP-Bonus von zusätzlich 5% in Anspruch zu nehmen.
Besonders erhaltenswerte Bausubstanz
Neben Baudenkmalen gibt es eine weitere Gebäudezuordnung, die auch im GEG erwähnt wird und für die gesonderte Anforderungen bzw. Ausnahmereglungen hinsichtlich Förderung und Gebäudeenergiegesetz gelten. Der Anteil am Gebäudebestand liegt bei geschätzten 25 – 35%. Die besonders erhaltenswerte Bausubstanz unterliegt nicht dem Denkmalrecht, es gibt keinen Listeneintrag, die Zuständigkeit liegt bei den Städten und Gemeinden und es gibt hohen Ermessensspielraum. Die Kommunen haben beispielsweise die Möglichkeit für Gebäude, Innenstadtbereiche oder Siedlungen eine Erhaltungssatzung zu erlassen.
Obwohl Kriegseinwirkungen und vielfältige Veränderungen der Bausubstanz Spuren hinterlassen haben, hat die Siedlung in ihrer Gesamtheit die besondere Eigenart und das in sich geschlossene Erscheinungsbild bewahrt.
Diese Besonderheit gilt es, für die Zukunft zu bewahren und nach den heutigen Nutzungsanforderungen behutsam weiter zu entwickeln.1
Ein Beispiel in Berlin ist die Krugpfuhlsiedlung in Britz. Bauliche Änderungen wie energetische Sanierungen an diesen Gebäuden sind in der Regel genehmigungspflichtig, aber die Genehmigungsschwelle ist niedriger als bei Baudenkmalen. Die Chance besteht darin, dass für diese Gebäude geringere Anforderungen für eine Förderung bei einzelnen Bauteilen wie Außenwand und Fenster bestehen und das bei einer Gesamtsanierung auch das Effizienzhaus Denkmal eine Fördermöglichkeit bietet.
Es gibt auch die Möglichkeit sich selbst um eine Einstufung zu bemühen. Bei Gebäuden mit strukturierter Fassade kann durch die Einstufung als erhaltenswerte Bausubstanz auch mit einer Innendämmung ein förderfähiges Niveau für Außenwände erreicht werden. Bei neuen Fenstern genügt eine 2-Scheiben-Isolierverglasung für eine Förderung als Einzelmaßnahme. Wichtig ist, sich im Zuge einer Energieberatung vorab um eine Einstufung als erhaltenswerte Bausubstanz zu bemühen. Bei der Beantragung von Fördermitteln, ist eine offizielle Bestätigung der Einstufung als besonders erhaltenswerte Bausubstanz notwendig.
- Auszug aus Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung, Bezirksamt Neukölln von Berlin ↩︎